Für Veranstalter
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Vorwort
Die nachfolgende Bühnenanweisung soll dazu beitragen, dass Ihre Veranstaltung ein Erfolg wird. Die Nichteinhaltung der Bühnenanweisung kann dazu führen, dass der pünktliche Beginn der Veranstaltung oder bei schwerwiegenden Mängeln, der gesamte Auftritt in Frage gestellt wird. In beidseitigem Interesse bitten wir Sie, die Bühnenanweisung zu beachten.
Zufahrt/Ladeweg/Bühnenzugang
Der Ladeweg muss ab 4 Std. vor Auftrittsbeginn frei von jeglichen Hindernissen und der nächst mögliche Zugang zur Bühne sein. Wir benötigen eine geeignete Rangiermöglichkeit für einen LKW mit 3,50 m Höhe und 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Bei ungünstigen Entlademöglichkeiten (Treppen, weite Entfernungen, etc.) sind wir vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert zu benachrichtigen und es sind gegebenenfalls Helfer zu stellen.
Bühne
Die Bühne muss auf der Stirnseite mittig des Veranstaltungsplatzes platziert sein, muss eben und in Waage, sowie an der Frontseite frei von Geländern sein. Der Raum über der Bühne muss frei von Girlanden und anderen Hindernissen sein. Die Bühne muss vor Feuchtigkeit geschützt sein. Dies gilt insbesondere für Regenwasser bzw. Kondenswasser von Zeltdächern.
Bühnenmaße
Grundsätzlich gelten folgende Mindestbühnenmaße:
Breite: mind. 8 Meter
Tiefe: mind. 5 Meter
Lichte Höhe (=Mindestabstand Bühne – Decke/Zeltgiebel): mind. 4 Meter
Stromversorgung
Auf oder unter (nicht neben) der Bühne werden ein 380 Volt/32 AMPERE Stromanschluss, CEE mit 0-Leiter und getrennter Erde sowie FI-Schutzschaltung benötigt. Dieser muss bei Aufbaubeginn funktionsfähig sein.
Mischpult(e) und Technik
Die Stellfläche für das Ton- bzw. Licht-Mischpult und deren Techniker ist ca. 20 m mittig vor der Bühne. Eine Platzierung seitlich ist ausdrücklich nicht möglich. Hierfür ist ein Platzbedarf von mind. 3 m x 3 m freizuhalten. Dies ist bei evtl. Platzreservierungen von Gästen bzw. bei Tischzuteilungen für Bedienungen vom Veranstalter zu berücksichtigen.